Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Besucher*innen.
Die COVID-19-bezogenen Regelungen für Pflegeeinrichtungen sind mittlerweile wieder in der aktualisierten 15. BayIfSMV niedergelegt. Zunächst haben sich jedoch keine Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben - v.a. hinsichtlich der FFP-2-MAskenpflicht und der Testerfordernisse - ergeben.
Grundsätzlich ist also bis auf Weiteres beim Besuch in unserem Kreisseniorenheim das Tragen einer FFP-2-Maske und dieVorlage eines negativen Testergebnisses auf das Vorliegen von SARS-CoV-2erforderlich und Pflicht.
Weiterhin bitten wir um die konsequente Einhaltung der bekannten "A-H-A plus L"-Regelungen".
Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens bitten wir Sie, Besuchsmöglichkeiten bzw. -modalitäten individuell zu erfragen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit herzlichen Grüßen - Ihr Team vom Kreisseniorenheim Vilgertshofen