Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Besucher*innen.
Die COVID-19-bezogenen Regelungen für Pflegeeinrichtungen wurden in der 16. BayIfSMV aktualisiert. Es haben sich kleine Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben - v.a. hinsichtlich der Maskenpflicht - ergeben.
Grundsätzlich ist also bis auf Weiteres beim Besuch in unserem Kreisseniorenheim das Tragen einer FFP-2-Maske nicht mehr vorgeschrieben. Ein medizinischer MundNasenSchutz (MNS) ist ausreichend. DieVorlage eines negativen Testergebnisses auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 ist jedoch weiterhin erforderlich und Pflicht. Aus diesem Grunde halten wir zunächst an den gewohnten Einlasszeiten und -modalitäten fest. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ferner bitten wir nach wie vor um die konsequente Einhaltung der bekannten "A-H-A plus L"-Regelungen".
Mit herzlichen Grüßen - Ihr Team vom Kreisseniorenheim Vilgertshofen