Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Verständlich, dass eine Pflegeperson auch mal eine Auszeit von der oftmals schwierigen Versorgung des Partners oder der Eltern oder einem anderen pflegebedürftigen Menschen benötigt. Oder sich selbst einer Krankenbehandlung unterziehen muss, welche somit die Versorgung vorübergehend nicht möglich macht.
An dieser Stelle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geschaffen. Wir bieten eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an, was bedeutet, dass wir freie vollstationäre Betten flexibel für Kurzzeitpflegegäste vergeben können.

Auch wenn eine Versorgung in den eigenen vier Wänden perspektivisch nicht mehr möglich sein wird, stellt die Kurzzeitpflege ein vernünftiges Angebot zum „Kennenlernen“ oder „Probewohnen“ dar. Sprechen Sie uns an. Gerne informieren wir Sie über Details!
 

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